500 Euro jährlicher Zuschuss
für Ihre berufliche Weiterbildung!

Das Lernen im Lebenslauf gehört zu den großen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland. Die Verwirklichung des Lernens im Lebenslauf ist entscheidend für die Perspektive des Einzelnen, den Erfolg der Wirtschaft und die Zukunft der Gesellschaft. Dieser Heraus-
forderung zu begegnen, gehört zu den vorrangigen bildungspolitischen Aufgaben. Daher ist die Bundesregierung dem Ziel verpflichtet, Deutschlands wichtigste Ressource "Bildung" stärker für wirtschaftliche Dynamik und persönliche Aufstiegschancen zu erschließen.

Um die Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen zu unterstützen, durch private Investitionen in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen, führt die Bundesregierung eine "Bildungsprämie" ein.

Wer bekommt eine „Bildungsprämie“?
Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500,00 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600,00 € (oder 51.200,00 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
Die Prämiengutscheine können Sie ab sofort an unserer VHS in Cham anfragen.  
 
Beratungen und Gutscheine
Wo erhalten Sie eine Beratung und evtl. einen Gutschein?

1. Sie suchen nach telefonischer Terminvereinbarung unsere Beratungsstelle 
    auf. Im Rahmen einer Prämienberatung werden die persönlichen
    Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die
    Weiterbildung geklärt. Wenn sie erfüllt sind, erhalten Sie einen Gutschein.

2. Die Beratungsstelle nennt auf dem Prämiengutschein das
    Weiterbildungsziel und geeignete Weiterbildungsanbieter. Sie erklärt
    die Finanzierungsmöglichkeiten.

3. Sie buchen bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen
    Kurs oder eine Prüfung für das auf dem Gutschein angegebene
    Weiterbildungsziel. Der Weiterbildungsanbieter akzeptiert bei Annahme
    des Prämiengutscheins die anteilige Begleichung der Gebühren in Höhe
    des Gutscheinwertes mit dem Prämiengutschein.

4. Der Weiterbildungsanbieter beantragt bei der Service- und Programm-
    stelle Bildungsprämie die Zuwendung in Höhe des Gutscheinwertes.

Beratungsstelle für Prämiengutscheine im Rahmen der Bildungsprämie – in der VHS Cham

Kontakt: VHS im Landkreis Cham e.V.       Mehr Infos unter
Herr Roider                                           www.bildungspraemie.info
09971 8501-0