Fördermöglichkeiten:

1. AFBG („Meister-BaföG“)
Nach dem „Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung“ (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) kann die Teilnahme an Maßnahmen der Aufstiegsfortbildung gefördert werden, wenn der Lehrgang u. a. mindestens 400 Unterrichtsstunden dauert.
Gerne können Sie bei uns einen detaillierten Flyer dazu anfordern.

2. Für Zeitsoldaten über den Berufsförderungsdienst nach dem Soldatenversorgungsgesetz
Aktive und ehemalige Zeitsoldaten, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, können durch den Berufsförderungsdienst Zuschüsse zu den Teilnahmebeiträgen bzw. den Lehrgangsgebühren, der Prüfungsgebühr sowie zu den Lernmittel-und Fahrtkosten erhalten. Außerdem kann bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen ggf. ein
Trennungsgeld und ein Ausbildungszuschuss gewährt werden. Der Förderungsantrag ist vor Lehrgangsbeginn beim
zuständigen Berufsförderungsdienst einzureichen.

3. Steuerliche Berücksichtigung
Aufwendungen, die durch den Besuch von Kursen und Lehrgängen entstehen, können soweit Erstattungen und Zuschüsse nicht erfolgen,

a) bei Fortbildung in einem ausgeübten Beruf steuerlich als Werbungskosten voll abgesetzt

oder

b) bei Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung als Sonderausgaben bis 4000 € im Kalenderjahr steuermindernd geltend gemacht werden.